Vorbereitung auf die Externenprüfung

zur/m Industriemechaniker/-in

Diese Maßnahme ist AZAV-zertifiziert und kann von der Arbeitsagentur bei Vorliegen der Förder­voraussetzungen mit Bildungsgutschein gefördert werden

Ziel

Der Vorbereitungslehrgang auf die Abschlussprüfung zur/zum Industriemechaniker/in vermittelt Ihnen wichtige beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten in Theorie in Praxis. Sie lernen, wie Geräteteile und Baugruppen für Maschinen und Produktionsanlagen erstellt werden, wie diese eingerichtet und verbaut werden Mit diesen Fähigkeiten und Fertigkeiten sind Sie nach dem Berufsabschluss in der Lage, Fertigungsprozesse zu überwachen und zu optimieren sowie Reparatur- und Wartungsaufgaben zu übernehmen.

In der Vertiefungsphase simulieren Sie die Prüfungssituation, indem Sie eine Aufgabe unter Prüfungsbedingungen erledigen.

Der Lehrgang endet mit dem IHK-Abschluss und eröffnet ein breites Tätigkeitsspektrum.

Inhalt

Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 11 Abs. 1 Nr. 1)

  • Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
  • gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
  • Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
  • wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
  • wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen

Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 11 Abs. 1 Nr. 2)

  • Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
  • Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes, wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung, erklären
  • Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
  • Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der Betriebsverfassung- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben

Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 11 Abs. 1 Nr. 3)

  • Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
  • Berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
  • Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie Maßnahmen einleiten
  • Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden
  • Verhaltensweisen bei Bränden und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreife

Umweltschutz (§ 11 Abs. 1 Nr. 4)

Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere

  • Vermeidung von betriebsbedingter Umweltbelastungen
  • Geltende Regelungen des Umweltschutzes für den Ausbildungsbetrieb
  • Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
  • Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen

Betriebliche und technische Kommunikation (§ 11 Abs. 1 Nr. 5)

  • Informationsquellen auswählen, Informationen beschaffen und bewerten
  • technische Unterlagen anwenden und auswerten
  • Daten und Dokumente pflegen, schützen, sichern und archivieren
  • Gespräche mit Vorgesetzten, Mitarbeitern und im Team situationsgerecht und zielorientiert führen sowie kulturelle Identitäten berücksichtigen
  • Sachverhalte darstellen, Protokolle anfertigen, deutsche und englische Sprache anwenden
  • Dokumentation zusammenstellen und ergänzen, Standardsoftware anwenden
  • Skizzen erstellen
  • Produktionstechnische Daten nutzen, Arbeitsergebnisse dokumentieren
  • Kunden beraten, Leistungen und Produkte erklären und an den Kunden übergeben

Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 11 Abs. 1 Nr. 6)

  • Arbeitsplatz unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben einrichten
  • Werkzeuge und Materialien auswählen, termingerecht anfordern, prüfen, transportieren und bereitstellen
  • Arbeitsabläufe und Teilaufgaben unter Beachtung wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben planen und durchführen
  • Instrumente zur Auftragsabwicklung sowie der Terminverfolgung anwenden
  • betriebswirtschaftlich relevante Daten erfassen und bewerten
  • Lösungsvarianten prüfen, darstellen und deren Wirtschaftlichkeit vergleichen
  • im eigenen Arbeitsbereich zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen beitragen
  • Qualifikationsdefizite feststellen, Qualifizierungsmöglichkeiten nutzen
  • unterschiedliche Lerntechniken anwenden
  • Prüfverfahren und Prüfmittel auswählen und anwenden, Einsatz-fähigkeit von Prüfmitteln feststellen
  • Arbeitsergebnisse kontrollieren, beurteilen und dokumentieren
  • Aufgaben im Team planen und durchführen

Unterscheiden, Zuordnen und Handhaben von Werk- und Hilfsstoffen (§ 11 Abs. 1 Nr. 7)

  • Werkstoffeigenschaften und deren Veränderungen beurteilen und Werkstoffe nach ihrer Verwendung auswählen und handhaben
  • Hilfsstoffe ihrer Verwendung nach zuordnen, einsetzen und entsorgen

Herstellen von Bauteilen und Baugruppen (§ 11 Abs. 1 Nr. 8)

  • Betriebsbereitschaft von Werkzeugmaschinen einschließlich der Werkzeuge sicherstellen
  • Werkzeuge und Spannzeuge auswählen, Werkstücke ausrichten und spannen
  • Werkstücke durch manuelle und maschinelle Fertigungsverfahren herstellen
  • Bauteile durch Trennen und Umformen herstellen
  • Bauteile, auch aus unterschiedlichen Werkstoffen, zu Baugruppen fügen

Warten von Betriebsmitteln (§ 11 Abs. 1 Nr. 9)

  • Betriebsmittel inspizieren, pflegen, warten und die Durchführung dokumentieren
  • mechanische und elektrische Bauteile und Verbindungen auf mechanische Beschädigungen sichtprüfen, instandsetzen oder die Instandsetzung veranlassen
  • Betriebsstoffe auswählen, anwenden und entsorgen

Steuerungstechnik (§ 11 Abs. 1 Nr. 10)

  • steuerungstechnische Unterlagen auswerten
  • Steuerungstechnik anwenden

Anschlagen, Sichern und Transportieren (§ 11 Abs. 1 Nr. 11)

  • Transport-, Anschlagmittel und Hebezeuge auswählen, deren Betriebssicherheit beurteilen, unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorschriften anwenden oder deren Einsatz veranlassen
  • Transportgut absetzen, lagern und sichern

Kundenorientierung (§ 11 Abs. 1 Nr. 12)

  • auftragsspezifische Anforderungen und Informationen beschaffen, prüfen, umsetzen oder an die Beteiligten weiterleiten
  • Kunden auf auftragsspezifische Besonderheiten und Sicherheits-vorschriften hinweisen

Herstellen, Montieren und Demontieren von Bauteilen, Baugruppen und Systemen (§ 11 Abs. 1 Nr. 13)

  • technische Unterlagen analysieren
  • Montage- und Demontagepläne erstellen und anwenden
  • Bauteile durch Kombination verschiedener Fertigungsverfahren herstellen und anpassend) Baugruppen und Bauteile lage- und funktionsgerecht montieren
  • Baugruppen, Systeme oder Anlagen demontieren und kennzeichnen
  • Baugruppen und Bauteile reinigen, pflegen und lagern
  • Maschinen oder Fertigungssysteme umrüsten

Sicherstellen der Betriebsfähigkeit von technischen Systemen (§ 11 Abs. 1 Nr. 14)

  • Störungen an Maschinen und Systemen unter Beachtung der Schnittstellen feststellen und Fehler eingrenzen
  • Störungs- und Fehlerursachen feststellen, die Möglichkeiten ihrer Beseitigung beurteilen und die Instandsetzung oder Verbesserung durchführen oder veranlassen
  • Anlagen und Systeme inspizieren, Betriebsbereitschaft sicherstellen
  • Funktionsfähigkeit von Maschinen und Systemen durch Steuern, Regeln und Überwachen der Arbeitsbewegungen und deren Hilfs-funktionen sicherstellen oder verbessern
  • Schutz- und Sicherheitseinrichtungen anwenden und deren Funktion prüfen

Instandhalten von technischen Systemen (§ 11 Abs. 1 Nr. 15)

  • Maschinen und Systeme warten, inspizieren, instand setzen oder verbessern
  • Instandhaltungsmaßnahmen dokumentieren
  • Maßnahmen zur Beseitigung von Schäden durchführen und deren Wirksamkeit sicherstellen
  • Wartungs- und Inspektionspläne erstellen

Aufbauen, Erweitern und Prüfen von elektrotechnischen Komponenten der Steuerungstechnik (§ 11 Abs. 1 Nr. 16)

  • einschlägige Sicherheitsvorschriften über das Arbeiten an elektrischen Systemen anwenden
  • Schalt- und Funktionspläne verschiedener Systeme anwenden
  • elektrische Baugruppen oder Komponenten mechanisch aufbauen
  • mit Kleinspannung betriebene elektrische Baugruppen oder Komponenten installieren und prüfen
  • funktionsgerechten Ablauf von Steuerungen überprüfen, bei Störungen Maßnahmen durchführen oder einleiten

Geschäftsprozesse und Qualitätssicherungssysteme im Einsatzgebiet (§ 11 Abs. 1 Nr. 17)

  • Art und Umfang von Aufträgen klären, spezifische Leistungen feststellen, Besonderheiten und Termine mit Kunden absprechen
  • Informationen für die Auftragsabwicklung beschaffen, auswerten und nutzen, technische Entwicklungen berücksichtigen, sicherheitsrelevante Vorgaben beachten
  • Auftragsabwicklungen unter Berücksichtigung sicherheitstechnischer, betriebswirtschaftlicher und ökologischer Gesichtspunkte planen sowie mit vor- und nachgelagerten Bereichen abstimmen, Planungsunterlagen erstellen
  • Teilaufträge veranlassen, Ergebnisse prüfen
  • Aufträge, insbesondere unter Berücksichtigung von Arbeitssicherheit, Umweltschutz und Terminvorgaben, durchführen
  • betriebliche Qualitätssicherungssysteme im eigenen Arbeitsbereich anwenden; Ursachen von Qualitätsmängeln systematisch suchen, beseitigen und dokumentieren
  • Prüfverfahren und Prüfmittel auswählen und anwenden, Einsatzfähigkeit von Prüfmitteln feststellen, Prüfpläne und betriebliche Prüfvorschriften anwenden, Ergebnisse dokumentieren
  • Auftragsabwicklung, Leistungen und Verbrauch dokumentieren technische Systeme oder Produkte an Kunden übergeben und erläutern, Abnahmeprotokolle erstellen
  • Arbeitsergebnisse und -durchführung bewerten sowie zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im Betriebsablauf beitragen
  • Optimierung von Vorgaben, insbesondere von Dokumentationen, veranlassen

Prüfungsvorbereitung und Prüfungen

  • Wiederholung und Üben für Abschlussprüfungen
  • Abschlussprüfung Teil 1
  • Abschlussprüfung Teil 2

Zielgruppe

Personen, die den Beruf des Industriemechanikers/der Industriemechanikerin erlernen möchten und bereits eine Erstausbildung absolviert haben (oder eine ausreichende Berufserfahrung vorweisen können).

Voraussetzungen

  • angemessene Deutschkenntnisse
  • Im Vorfeld wird in einem Erstgespräch die Einschätzung des Wissensstandes durch eine fachkundige Person vorgenommen.

Dauer

1.720 Unterrichtseinheiten (12 Monate)

Termin

 

 

Ort

Ausbildungszentrum für Technik AZTe

Maulbronner Str. 26

75447 Sternenfels

oder

Ausbildungszentrum für Technik AZTe

Tiefenbronner Str. 59

75175 Pforzheim

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    Über uns

    hiwentis bietet zertifizierte Weiterbildungsqualität nach DIN ISO 9001 und AZAV. Als Full-Service-Agentur für die Personalentwicklung (PE) können Sie von uns alle Formate der beruflichen Qualifizierung erwarten – am Ort Ihrer Wahl. Darüber hinaus stehen wir als Partner für Managed Training Services oder PE-Berater zur Verfügung. Profitieren Sie von unserer Expertise!

      

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