Umschulung
zur/m Maschinen- und Anlagenführer/in
Diese Maßnahme ist AZAV-zertifiziert und kann von der Arbeitsagentur bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen mit Bildungsgutschein gefördert werden
Ziel
Die Umschulung zum/zur Maschinen- und Anlagenführer/in vermittelt Fertigkeiten auf Grundlage einer handlungsorientierten Ausbildung, die Sie zur Inbetriebnahme, zum Einrichten und Rüsten sowie zur Bedienung und Instandhaltung von Fertigungsmaschinen und -anlagen befähigt.
Die 16-monatige Qualifizierung endet mit dem IHK- Abschluss und eröffnet ein breites Tätigkeitsspektrum.
Inhalt
Berufliche Grundbildung
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 4 Nr. 1)
- Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
- gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
- Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
- wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
- wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Nr. 2)
- Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
- Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären
- Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
- Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Nr. 3)
- Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
- berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
- Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
- Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden, Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen der Brandbekämpfung ergreifen
Umweltschutz (§ 4 Nr. 4)
Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
- mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
- für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
- Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
Zuordnen und Handhaben von Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffen (§ 4 Nr. 5)
- Werkstoffe identifizieren und nach Verwendungs-zweckunterscheiden
- Betriebs- und Hilfsstoffe unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften auswählen und verwenden
Betriebliche und technische Kommunikation (§ 4 Nr. 6)
- Informationen beschaffen, aufbereiten und bewerten
- technische Unterlagen und Grundbegriffe der Normung anwenden
- Skizzen erstellen
- produktionstechnische Daten nutzen, Arbeitsergebnisse dokumentieren
- betriebliche Vorschriften beachten
- Informations- und Kommunikationstechniken anwenden
- Daten eingeben, sichern und pflegen, Vorschriften zum Datenschutz beachten
Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen (§ 4 Nr. 7)
- Auftragsunterlagen prüfen, Auftragsziele im eigenen Arbeitsbereich festlegen
- Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffe sowie Werkzeuge auswählen
- Arbeitsplatz nach ergonomischen und sicherheitsrelevanten Gesichtspunkten einrichten
Prüfen (§ 4 Nr. 8)
- Prüfverfahren und -mittel nach Verwendungszweck auswählen
- Prüfungen unter Berücksichtigung von Vorgaben und Toleranzen durchführen
- Prüfergebnisse dokumentieren und bewerten
- Korrekturmaßnahmen einleiten
Branchenspezifische Fertigungstechniken (§ 4 Nr. 9)
- manuelle und maschinelle Fertigungstechniken unterscheiden und auswählen
- branchenspezifische Fertigungstechniken anwenden
- Werkstoffe auswählen und nach technischen Unterlagen bearbeiten
- Arbeitsergebnisse prüfen, dokumentieren und bewerten
Steuerungs- und Regelungstechnik (§ 4 Nr. 10)
- Methoden des Steuerns und Regelns unterscheiden
- Überwachungseinrichtungen nach Aufbau und Funktion unterscheiden
Einrichten und Bedienen von Produktionsanlagen (§ 4 Nr. 11)
- Produktionsmaschinen und -anlagen hinsichtlich der Funktion und des Einsatzes unterscheiden
Steuern des Materialflusses (§ 4 Nr. 12)
- Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffe sowie Produkte transportieren und lagern
- Wert- und Reststoffe sammeln, trennen und lagern
Warten und Inspizieren von Maschinen und Anlagen (§ 4 Nr. 13)
- Werkzeuge, Maschinen und Anlagen nach Vorgaben kontrollieren und warten
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen (§ 4 Nr. 14)
- Aufgaben und Ziele von qualitätssichernden Maßnahmen unterscheiden
Berufliche Fachbildung
Zuordnen und Handhaben von Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffen (§ 4 Nr. 5)
- Werkstoffeigenschaften und deren Veränderungen beurteilen und Werkstoffe nach ihrem Verwendungszweck auswählen und handhaben
- Hilfsstoffe ihrer Verwendung nach zuordnen, nach Vorschriften einsetzen und fachgerecht entsorgen
Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen (§ 4 Nr. 7)
- Arbeitsabläufe und Teilaufgaben unter Beachtung wirtschaftlicher und terminlicher Vorgabenplanen
- Arbeitsabläufe mit vor- und nachgelagerten Bereichen abstimmen
- Werkzeuge und Materialien auswählen
Branchenspezifische Fertigungstechniken (§ 4 Nr. 9)
- Anforderungen an die zu fertigenden Produkte berücksichtigen
- Bauteile, insbesondere durch Fügen, Spanen und Umformen, herstellen
- Baugruppen nach technischen Unterlagen montieren und demontieren
- Maß-, Form- und Lagetoleranzen sowie Oberflächenbeschaffenheit zuordnen
- Werkzeuge unter Berücksichtigung der Verfahren, der Werkstoffe und der Schneidengeometrie auswählen sowie Technologiedatenermitteln und einstellen
Steuerungs- und Regelungstechnik (§ 4 Nr. 10)
- Steuerungs- und Regelungseinrichtungen an Maschinen und Anlagen unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften bedienen
Einrichten und Bedienen von Produktionsanlagen (§ 4 Nr. 11)
- Produktionsmaschinen und -anlagen nach Vorgaben rüsten und umrüsten
- Prozessdaten einstellen und optimieren Maschinen und Anlagen unter Berücksichtigung der Sicherheitsbestimmungen in Betrieb nehmen
- Produktionsprozesse nach Verfahrensparametern überwachen
- Störungen und Abweichungen sowie deren Ursachen feststellen, beseitigen und Beseitigung veranlassen
- Arbeits- und Bewegungsabläufe im Arbeitsbereich optimieren
- Produktionsabläufe durch Eingriff in die Prozesskette sichern
- Maschinen und Anlagen übergeben, dabei über Produktionsprozess, Produktionsstand sowie Veränderungen im Produktionsablauf informieren, Übergabe dokumentieren
Steuern des Materialflusses (§ 4 Nr. 12)
- Materialfluss im eigenen Arbeitsbereich überwachen und sicherstellen
- Störungen im Materialfluss feststellen und beseitigen, Materialfluss optimieren
Warten und Inspizieren von Maschinen und Anlagen (§ 4 Nr. 13)
- Betriebsbereitschaft durch Warten und Inspizieren sicherstellen
- Verschleißteile austauschen und deren Austausch veranlassen
- instand gesetzte Maschinen und Anlagen auf Betriebsbereitschaft prüfen und in Betrieb nehmen
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen (§ 4 Nr. 14)
- Ursachen von Qualitätsabweichungen feststellen, Korrekturmaßnahmen einleiten
- zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im eigenen Arbeitsbereich beitragen
- Arbeiten kundenorientiert durchführen
Prüfungsvorbereitung und Prüfungen
- Wiederholung und Üben für Abschlussprüfungen Teil 1 und Teil 2
- Abschlussprüfung Teil 1
Abschlussprüfung Teil 2
Betriebliches Praktikum im Praktikumsbetrieb
Praktische Anwendung der erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten
Zielgruppe
Personen, die den Beruf des Maschinen- und Anlagenführers bzw. der Maschinen- und Anlagenführerin erlernen möchten und bereits eine Erstausbildung absolviert haben (oder eine ausreichende Berufserfahrung vorweisen können).
Voraussetzungen
- angemessene Deutschkenntnisse
- Erstausbildung oder angemessene Berufserfahrung
- Im Vorfeld wird in einem Erstgespräch die Einschätzung des Wissensstandes durch eine fachkundige Person vorgenommen.
Dauer
2.262 Unterrichtseinheiten (16 Monate, inkl. 8 Wochen betriebliches Praktikum)
Termin
25.09.2023 – 27.01.2025
Ort
Ausbildungszentrum für Technik AZTe
Maulbronner Str. 26
75447 Sternenfels
oder
Ausbildungszentrum für Technik AZTe
Tiefenbronner Str. 59
75175 Pforzheim