Umschulung zur Fachkraft Metalltechnik
Fachrichtung Montagetechnik

Diese Maßnahme ist AZAV-zertifiziert und kann von der Arbeitsagentur bei Vorliegen der Förder­voraussetzungen mit Bildungsgutschein gefördert werden

Ziel

Die Fachkraft für Metalltechnik bietet sehr gute berufliche Perspektiven, da in vielen Branchen Metalle bearbeitet werden.

Die Umschulung zur Fachkraft für Metalltechnik – Fachrichtung Montagetechnik vermittelt Ihnen wichtige beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten in Theorie in Praxis. Am Ende der Umschulung sind Sie in der Lage, Metallteile mittels verschiedener Verfahren und Maschinen zu bearbeiten sowie Bauteile und Metallkonstruktionen herzustellen.

Die Lehrgang endet mit dem IHK-Abschluss und eröffnet Ihnen ein breites Tätigkeitsspektrum.

Inhalt

Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 3 Nr. 1)

  • Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
  • gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
  • Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
  • wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
  • wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen

Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 3 Nr. 2)

  • Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
  • Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes, wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung, erklären
  • Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
  • Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der Betriebsverfassung- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben

Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 3 Abs. 2 Nr. 3)

  • Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz
  • Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
  • Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
  • Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie Maßnahmen einleiten
  • Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden
  • Verhaltensweisen bei Bränden und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen

Umweltschutz (§ 3 Nr. 4)

Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere

  • Vermeidung von betriebsbedingter Umweltbelastungen
  • Geltende Regelungen des Umweltschutzes für den Ausbildungsbetrieb
  • Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
  • Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen

Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt F Nummer 5)

  • Arbeiten kundenorientiert durchführen
  • Prüfverfahren und Prüfmittel auswählen und anwenden, Einsatzfähigkeit von Prüfmitteln feststellen
  • zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im eigenen Arbeitsbereich beitragen
  • Arbeitsergebnisse kontrollieren, beurteilen und dokumentieren
  • Ursachen von Qualitätsabweichungen feststellen
  • Korrekturmaßnahmen einleiten

Betriebliche und technische Kommunikation (§ 3 Abs. 2 Nr. 5)

  • Informationsquellen auswählen, Informationen beschaffen und auswerten
  • Daten und Dokumente auch unter Berücksichtigung des Datenschutzes pflegen, sichern und archivieren
  • technische Zeichnungen und Stücklisten auswerten und anwenden
  • Skizzen anfertigen
  • auftragsspezifische Dokumente sowie technische Unterlagen und berufsbezogene Vorschriften auswerten und anwenden
  • Sachverhalte darstellen, Protokolle anfertigen
  • Gespräche mit Kunden, Vorgesetzten und im Team situationsgerecht und zielorientiert führen, kulturelle Identitäten berücksichtigen
  • Konflikte erkennen, zur Konfliktlösung beitragen

Planen und Ausführen der Arbeit

  • Arbeitsplatz unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben einrichten
  • Werkzeuge, Materialien und Hilfsmittel auswählen, termingerecht anfordern, prüfen, transportieren und bereitstellen
  • Aufgaben unter Beachtung der betrieblichen Vorgaben planen und durchführen
  • Instrumente zur Auftragsabwicklung sowie der Terminverfolgung anwenden
  • betriebswirtschaftlich relevante Daten erfassen
  • unterschiedliche Lerntechniken anwenden
  • Lösungsvarianten prüfen und darstellen
  • im Arbeitsbereich eigenen Qualifikationsbedarf feststellen, Qualifizierungsmöglichkeiten nutzen
  • Aufgaben im Team absprechen und durchführen

Herstellen von Bauteilen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1)

  • Werk- und Hilfsstoffe ihrer Verwendung nach unterscheiden, einsetzen und entsorgen
  • Betriebsbereitschaft von Werkzeugmaschinen einschließlich der Werkzeuge sicherstellen
  • Werkzeuge und Spannzeuge auswählen, Werkstücke ausrichten und spannen
  • Werkstücke durch manuelle und maschinelle Fertigungsverfahren herstellen
  • Bauteile durch Trennen und Umformen herstellen

Warten von Betriebsmitteln (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 2)

  • Bestimmungen und Sicherheitsregeln beim Arbeiten mit elektrischen Anlagen, Geräten und Betriebsmitteln beachten
  • Betriebsmittel auf mechanische Beschädigungen sichtprüfen, instand setzen und die Instandsetzung veranlassen
  • Betriebsstoffe auswählen, anwenden und entsorgen
  • Betriebsmittel inspizieren, pflegen, warten und die Durchführung dokumentieren

Steuerungstechnik (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3)

  • Regelungs- und Steuerungssysteme in ihrer Funktion unterscheiden
  • Steuerungstechnik anwenden
  • Regelungs- und Steuerungskomponenten überwachen
  • bei Störungen erste Maßnahmen einleiten

Anschlagen, Sichern und Transportieren (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 4)

  • Transport-, Anschlagmittel und Hebezeuge unter Berücksichtigung einschlägiger Vorschriften auswählen, anwenden oder deren Einsatz veranlassen
  • Transportgut absetzen, lagern und sichern

Montieren und Demontieren von Bauteilen und Baugruppen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 5)

  • Bauteile und Baugruppen identifizieren und unter Beachtung ihrer Funktion nach technischen Unterlagen zur Montage und Demontage prüfen und vorbereiten
  • Bauteile und Baugruppen nach technischen Unterlagen montieren und demontieren
  • lösbare Verbindungen, insbesondere Schraubverbindungen, unter Berücksichtigung der Montagerichtlinien herstellen
  • nichtlösbare Verbindungen, insbesondere durch Kleben, Nieten oder Schweißen, herstellen

Planen und Vorbereiten von Montage- und Demontageprozessen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 1)

  • auftragsbezogene Unterlagen beschaffen und auf Vollständigkeit überprüfen
  • Schalt- und Funktionspläne verschiedener Systeme anwenden
  • Material entsprechend dem Montageprozess vorbereiten und bereitstellen

Montieren und Demontieren von Bauteilen und Baugruppen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 2)

  • Bauteile und Baugruppen unter Beachtung der Maß-, Form- und Lagetoleranzen funktionsgerecht ausrichten, fixieren und sichern
  • Montagewerkzeuge, insbesondere Drehmomentschlüssel, und Montagehilfsmittel einstellen und handhaben
  • Bauteile und Baugruppen lage- und funktionsgerecht sowie unter Beachtung der Teilefolge montieren und demontieren
  • elektrische und elektronische Bauteile und Baugruppen unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften montieren
  • Funktionen an Baugruppen einstellen und prüfen
  • Baugruppen übergeben und Funktionen erläutern

Herstellen von Verbindungen § 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 3)

  • nichtlösbare Verbindungen, insbesondere durch Nieten, Löten und Kleben, auch aus unterschiedlichen Werkstoffen unter Berücksichtigung der Werkstoffverträglichkeit herstellen
  • lösbare Verbindungen sichern, Stift-, Klemm- und Steckverbindungen unter Berücksichtigung der Montagerichtlinien, der Werkstoffverträglichkeit und der Toleranz herstellen

Überwachen und Optimieren von Montage- und Demontageprozessen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 4)

  • Materialfluss im eigenen Arbeitsbereich sicherstellen, Störungen erkennen und Maßnahmen zu deren Beseitigung ergreifen
  • Montage- und Demontageschritte überprüfen und optimieren
  • Fehler im Montage- und Demontageprozess erkennen, Ursachen ermitteln, beheben und dokumentieren

Prüfungsvorbereitung und Prüfungen

  • Wiederholung und Üben für Abschlussprüfungen Teil 1 und Teil 2
  • Abschlussprüfung Teil 1
  • Abschlussprüfung Teil 2

Betriebliches Praktikum im Praktikumsbetrieb (8 Wochen)

  • Praktische Anwendung der erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten

Zielgruppe

Personen, die den Beruf des Maschinen- und Anlagenführers bzw. der Maschinen- und Anlagenführerin erlernen möchten und bereits eine Erstausbildung absolviert haben (oder eine ausreichende Berufserfahrung vorweisen können).

Voraussetzungen

  • angemessene Deutschkenntnisse
  • Im Vorfeld wird in einem Erstgespräch die Einschätzung des Wissensstandes durch eine fachkundige Person vorgenommen.

Dauer

2.262 Unterrichtseinheiten (16 Monate, inkl.8 Wochen betriebliches Praktikum)

Termin

23.09.2024 – 23.01.2026

 

Ort

Ausbildungszentrum für Technik AZTe

Maulbronner Str. 26

75447 Sternenfels

oder

Ausbildungszentrum für Technik AZTe

Tiefenbronner Str. 59

75175 Pforzheim

    Anfrage und Anmeldung

    Ich habe Fragen, bitte nehmen Sie Kontakt mit mir auf.

    Ich möchte mich zum Seminar anmelden. Die AGB habe ich gelesen und akzeptiert.

    Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung per E-Mail.

    Datenschutz & Datennutzung

    Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an info@hiwentis.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

    *Pflichtfelder

    Über uns

    hiwentis bietet zertifizierte Weiterbildungsqualität nach DIN ISO 9001 und AZAV. Als Full-Service-Agentur für die Personalentwicklung (PE) können Sie von uns alle Formate der beruflichen Qualifizierung erwarten – am Ort Ihrer Wahl. Darüber hinaus stehen wir als Partner für Managed Training Services oder PE-Berater zur Verfügung. Profitieren Sie von unserer Expertise!

      

    Kontakt

    hiwentis
    Maulbronner Str. 26
    75447 Sternenfels

    ©2021 hiwentis - Alle Rechte vorbehalten /// Design & Realisierung mit ♥ durch innotag | Jasmin Di Pardo